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Chronik-Brandeburg

Stadtrecht Gransee

WIR, JOHANN, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, für alle auf ewige Zeiten. Da es von Großmut zeugt und auch gerechtfertigt ist, wenn jedem sein Recht zugesteht und ihm die Unverletzlichkeit desselben Rechts garantiert, so ist es auch von Nutzen, wenn man die Vereinbarungen, die in Vergessenheit geraten können, durch das Zeugnis von Urkunden und Schriftstücken bestätige. Daher wünschen wir, daß alle treuen Christen der Gegenwart und der Zukunft zur Kenntnis nehmen, daß wir für unsere Stadt Gransee in jeder Hinsicht nach bestem Vermögen sorgen werden zu ihrem Nutzen und Vorteil, daß wir auch allen Einwohnern derselben Stadt das Stadtrecht unserer alten Stadt Brandenburg und schlechthin alle Rechten und Freiheiten verleihen und beschließen, daß sie das Recht auf Zollerhebung und andere ihnen zugestandenen Recht, die sie ausüben dürfen, so wie es auf Grund alten Herkommens in lobenswerter Weise üblich war, nach wohlüberlegter und einträchtiger Zustimmung und Bestätigung durch unsere Kinder besitzen, wie sie zuerkannt und verliehen sind, und daß sie diese ohne jegliche Einschränkung und Wertminderung als ihr Eigentum betrachten. Wir wünschen weiterhin, daß sie von jeglicher Verpflichtung der Abführung des Zolls gleich anderen Städten und Bürgern in unserem Lande unserer Herrschaft schlechthin für alle Zeiten befreit sind. Um diese Dinge zu bezeugen, haben wir geheißen, diese vorliegende Urkunde auszustellen, bekräftigt durch die Anbringung unseres Siegels

Ausgestellt zu Liebenwalde

im Jahre des Herren 1262 an den

8. Kalenden des Monats Oktober 


Entnommen der Festschrift zur 700-Jahrfeier der Stadt Gransee

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